Mietrecht / Pachtrecht

Das Rechtsgebiet Miet-und Pachtrecht umfasst insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:

  • im Kündigungsrecht
  • beim Einzug offener Mieten / Pachten
  • bei Wohnungsmängeln / Mängeln des Pachtgegenstandes

Selbstverständlich ist auch eine Betreuung während des Zwangsvollstreckungsverfahren bis hin zur Räumung gewährleistet.