Wir beraten und vertreten kleine und mittlere Unternehmen, sowie Privatpersonen in nahezu allen Bereichen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Sowohl Rechtsanwalt Zahn als auch Rechtsanwalt Kohlenbach verfügen über eine langjährige Berufspraxis, die sich aus der Tätigkeit eines Allgemeinanwaltes ergeben hat. Darüber hinaus hat Rechtsanwalt Zahn als besondere Qualifikation den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht und Rechtsanwalt Kohlenbach den Fachanwaltstitel im Familienrecht erworben.
Den Fachanwaltstitel kann nur der Rechtsanwalt erwerben, der gegenüber der Rechtsanwaltskammer besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachgewiesen hat und regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt.
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