Familienrecht
Das Tätigkeitsfeld Familienrecht beinhaltet insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:
- bei Scheidungen
- im Sorge- und Umgangsrecht
- im Unterhaltsrecht ( Kindes-, Ehegatten- und Nachscheidungsunterhalt)
- bei Auseinandersetzungen wegen Hausrat und wegen Zuweisung der Ehewohnung
- beim Zugewinnausgleich
- bei der Aufteilung von Vermögen
- bei Scheidungsfolgenvereinbarungen
- bei Entwürfen von Eheverträgen
Rechtsanwalt Kohlenbach hat im Jahre 2006 den Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Familienrecht“ erworben und damit seine besonderen Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet nachgewiesen.