Familienrecht

Das Tätigkeitsfeld Familienrecht beinhaltet insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:

  • bei Scheidungen
  • im Sorge- und Umgangsrecht
  • im Unterhaltsrecht ( Kindes-, Ehegatten- und Nachscheidungsunterhalt)
  • bei Auseinandersetzungen wegen Hausrat und wegen Zuweisung der Ehewohnung
  • beim Zugewinnausgleich
  • bei der Aufteilung von Vermögen
  • bei Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • bei Entwürfen von Eheverträgen

Rechtsanwalt Kohlenbach hat im Jahre 2006 den Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Familienrecht“ erworben und damit seine besonderen Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet nachgewiesen.